01.02.2021

SARS-CoV-2 Impfung oder Infektion: Untersuchung der humoralen SARS-CoV-2 Immunität

Die Immunantwort auf eine SARS-CoV-2 Infektion führt in der Regel ca. 10-14 Tage nach Symptombeginn zu der Bildung verschiedener Antikörperklassen (SARS-CoV-2 IgA, IgM, IgG) gegen die Spike (S)- und Nukleokapsid (N)- Virusproteine, die im Labor nachgewiesen und quantifiziert werden können. Nach erfolgter Impfung mit den zurzeit zugelassenen mRNA Impfstoffen, die als immunogenes Protein die Rezeptorbindedomäne (RBD) des S Proteins verwenden, werden Antikörper gegen das S-Protein gebildet. Die Betrachtung der Befundkonstellation beider o.g. Antikörper ermöglicht dazu eine differenzierte Aussage zur Auslösung der Immunrektion und Impfresponse.

Aktuell werden zwei Antikörperbestimmungen durchgeführt. Ein Antikörpertest gegen das Nukleoprotein (positiv nach Infektion) und eine Antikörpertest gegen das S-Protein (immer positiv nach Immunisierung und ggf. positiv nach Infektion).

Sofern Sie nur die Antikörper nach Immunisierung bestimmen lassen wollen, bitten wir „Antikörper nach Impfung“ anzufordern.

Anforderung: SARS-CoV-2-Antikörper, ggf. unter Angabe der Fragestellung

Abrechnung:

  • Selbstzahlerleistung 2 X 17,49 €, hinzu kommen Gebühren für Blutentnahme und Befundübermittlung
  • Privatpatienten (GOÄ 1,15): 2 X 20,11 €, hinzu kommen Gebühren für Blutentnahme und Befundübermittlung 
  •  EBM: Eine Testung ist nur mit direktem Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik vertragsärztliche Leistung
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