01.03.2023

Corona PCR-Testung: Ab dem 01. März 2023 keine Beauftragung präventiver SARS-CoV-2-Testungen über OEGD & Muster 10C mehr möglich 

Zum Februar 2023 ist die Coronavirus-Testverordnung (TestV) ausgelaufen. Dadurch können ab dem
01. März 2023 keine SARS-CoV-2-Tests mehr über Muster 10C oder OEGD abgerechnet werden.
Bitte entsorgen Sie die restlich vorhandenen Auftragsformulare.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine präventive Testung (z.B. zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach bisher § 4 oder auch zur Bestätigung positiver Antigen-Schnelltests nach bisher § 4b) nur noch als IGeL-/Selbstzahler-Leistungen möglich.

OrderEntry: Zum 01.03.2023 haben wir die Anforderungsmasken entsprechend angepasst, heißt die Anforderungsmöglichkeit via OEGD und Muster 10C sind entfallen.

Vertragsärztinnen und -ärzte können bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen weiterhin die Einzel-PCR mittels Muster 10 beauftragen. Ergänzend steht die respiratorische Multiplex-PCR als symptombezogene Diagnostik zur Verfügung.

Quellen:

 

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