01.10.2020

Neue KBV-Formulare Muster 10 zum 1. Oktober 2020

 

Zum Stichtag 01. Oktober 2020 wurde das KBV Formular zur Anforderung von Laborleistungen Muster 10 überarbeitet.

Das Feld „Kennziffer“ lautet jetzt „Knappschaftskennziffer“ und ist nur relevant, wenn Sie Versicherte der Knappschaft behandeln. Außerdem können Sie die Schwangerschaftswoche angeben.

Die neuen Formulare sind sowohl in Ihrer Praxissoftware als auch im Laborprogramm zum 01.10.2020 hinterlegt.

Nach Erhalt der neuen Anforderungsscheine dürfen die alten Muster 10-Scheine nicht mehr verwendet werden.

 

In unseren elektronischen Laboranforderungssystem (Order-Entry) sind die neuen Formulare zum 01.10.2020 hinterlegt.

 

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