12.05.2020

Blutentnahme für den SARS-CoV-2-Antikörpertest in unserem Labor

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit Ende März können in unserem Labor Antikörper gegen SARS-CoV-2 mittels Immunoassay nachgewiesen werden.
Ab sofort ist es möglich, die notwendige Blutentnahme wieder nach telefonischer Terminvereinbarung (0211-49780) in unserem Labor durchführen zu lassen.

Beachten Sie bitte, dass der Nachweis von Antikörpern für die Akutdiagnostik nicht geeignet ist, da die Antikörper erst am Ende der ersten Krankheitswoche nachweisbar werden. Die Testung auf IgG-Antikörper sollte frühestens 10 Tage nach Beginn der Symptomatik veranlasst werden. Die Bestimmung von IgA- oder IgM-Antikörpern wird auf Grund der schlechten Spezifität dieser Antikörperklassen nicht empfohlen.

Der Nachweis einer akuten Infektion erfolgt weiterhin mit Hilfe eines tiefen Rachenabstrichs. Dieser Abstrich kann leider nicht in unserem Labor genommen werden.

Abrechnung

In Ausnahmefällen ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich. Hierfür benötigen Sie eine entsprechende Überweisung Ihres Haus- oder niedergelassenen Facharztes.

In allen anderen Fällen erfolgt die Abrechnung des Tests als Selbstzahlerleistung :

IgeL (GOÄ 1,0): 17,49 €, hinzu kommen Gebühren für Blutentnahme und Befundübermittlung

Privatpatienten (GOÄ 1,15): 20,11 €, hinzu kommen Gebühren für Blutentnahme und Befundübermittlung  

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