16.09.2021

Ab dem 1.Oktober 2021 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35 Lebensjahr einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und C
als Teil der Gesundheitsuntersuchung (Check-up).

 

Hepatitis B ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Schon kleinste Mengen Blut können das Virus übertragen. Die bisherigen Laboruntersuchungen aus dem Blut (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride und Glukose) und aus dem Urin (Eiweiß, Glukose, Erythrozyten und Leukozyten, Nitrit) können ab dem 1.Oktober 2021 mit dem Hepatitis B und C Screeningtests ergänzt werden.

Übergangsweise können Versicherte über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als 3 Jahren ab Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt.

Eine unentdeckte und unbehandelte chronische Hepatitis kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberzellkarzinom nach sich ziehen. Dieser schwere Verlauf kann durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten wirksam verhindert werden.

Das Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C erfolgt als Stufendiagnostik. Dabei wird das Blut (Vollblut bzw. Serum) als Eingangsuntersuchung zunächst auf das HBs-Antigen und auf HCV-Antikörper untersucht. Bei einem positiven Ergebnis einer oder beider Untersuchungen erfolgt unmittelbar anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung beziehungsweise einen HCV-RNA-Nachweis aus derselben Blutentnahme. 


Details zu Hepatitis B-Screening
Vor der Untersuchung auf Hepatitis B soll der Impfstatus (HbsAK) geklärt werden. Bei einer erfolgreichen Immunisierung durch Impfung ist ein Screening auf Hepatitis B nicht notwendig. 

Zunächst wird das Blut auf das Oberflächenprotein HBsAg untersucht. Bei einem positiven Befund wird dieselbe Blutprobe auf HBV (HBV-DNA) zum Nachweis einer aktiven Infektion mit Hepatitis B getestet. 


Details zu Hepatitis C-Screening
Gegen eine Hepatitis C-Virusinfektion existiert aktuell keine Schutzimpfung. Das Virus wird hauptsächlich durch Kontakt mit virushaltigem Blut übertragen. Bei ca. 40% der In- fi zierten ist der Übertragungsweg ungeklärt.

Zunächst werden im Blut HCV-Antikörper gesucht. Bei positivem Befund wird dieselbe Blutprobe auf Virus-Geninformationen (Virus-RNA) getestet. Ist keine HCV-RNA nachweis- bar, ist die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit mutmaßlich ausgeheilt.


Neue GOP für das Hepatitis-Screening
Das Beratungsgespräch vor der Untersuchung rechnen Praxen mit den EBM-Ziffern 01734 oder 01744 ab. Die Ziffern werden mit 41 Punkten (€ 4,56) extrabudgetär vergütet. In dem Beratungsgespräch soll u. a. der Impfstatus abgeklärt, sowie über die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankungen informiert werden. Die neue GOP ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig.


Übergangsregelung bis Ende 2023 
Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Ansonsten können Versicherte das Hepatitis-Screening bei der nächsten regulären Vorsorge- untersuchung in Anspruch nehmen. Für diese Übergangsregelung wurde die neue GOP 01744 (41 Punkte/4,56 Euro) befristet bis zum 31. Dezember 2023 aufgenommen. Die Laboruntersuchungen – HBsAg, HCV-Ak und die bei eventuell erforderlichen Folgeunter- suchungen HBV-DNA bzw. HCV-RNA – belasten den Fallwert der Praxis nicht.


Wie kann die Untersuchung angefordert werden?
Die Untersuchung ist auf allen Ihren bekannten Wegen möglich:

  1. Durch den Vermerk auf dem von Ihnen verwendeten Anforderungsschein „Hepatitis B und C Screening als Gesundheitsuntersuchung“.
  2. Auf dem Anforderungsschein der Laborgemeinschaft („Combi Schein“) gleichzeitig Hepatitis B und C und Gesundheitsuntersuchung anfordern.
  3. Über Order-Entry gleichzeitig Hepatitis B und C und Gesundheitsuntersuchung anfordern.

 

Weitere Informationen der KBV finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/1150_53707.php

 

 

 

  

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