Listeria monocytogenes-DNA-Direktnachweis (PCR)

Material

EDTA-Blut, Liquor; im Zusammenhang mit Geburten auch Abstriche/Vaginalsekrete

Normbereich

negativ

Methodik

Realtime-PCR

Akkreditierte Untersuchung

Ja

Informationen

Listeria monocytogenes ist ein gram-positives, nichtsporenbildendes, fakultativ anaerobes, stäbchenförmiges Bakterium. Durch die geringen Nährstoffanforderungen ist für L. monocytogenes auch ein Wachstum im Kühlschrank möglich, die Übertragung erfolgt hauptsächlich über kontaminierte, nicht erhitzte Lebensmittel. Zudem ist L. monocytogenes säurestabil. Aufgrund dessen übersteht das Bakterium die Magenpassage und gelangt so in den Darm, von wo aus es in den Blutkreislauf vordringen kann.

Eine invasive Listeriose entsteht meist nur bei immunsupprimierten Menschen (z.B. Neugeborene, alte Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen). Es kommt zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und Muskelschmerzen, aber auch Erbrechen,
Durchfall bis zur Sepsis. Nach Auftreten einer Bakteriämie kann der Erreger die Blut-Hirn-Schranke überwinden und das ZNS besiedeln. Die Folgen können Meningitis, Rhombenzephalitis und vereinzelt Enzephalitis sein.

Von besonderer Bedeutung sind Listerieninfektionen während der Schwangerschaft. Bei der Mutter zeigen sich meist keine oder nur unspezifische, grippeähnliche Symptome, die Infektion kann jedoch transplazentar oder perinatal auf das Kind übergehen. Eine transplazentare Infektion kann multiple Granulombildungen (Granulomatosis infantiseptica) in der Lunge, dem ZNS und der Haut und sogar Früh- und Todgeburten zur Folge haben. Säuglinge, die sich während der Geburt infizieren, erkranken oft an Meningitis.

Wegen möglicher Resistenzen sollte bei positivem L. monocytogenes-Nachweis auch eine Kultur angestrebt werden, die PCR ist u.a. sinnvoll zum Nachweis von Listerien-DNA im Liquor bereits mit Antibiotikum anbehandelter Patienten.

Der direkte Nachweis von Listeria monocytogenes aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen ist meldepflichtig.

Informationsstand

10.01.2023

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