
HPV-Direktnachweis (high risk-Genotypen)
Präanalytik
Um optimale Ergebnisse zu erhalten, sollte das Abnahmemedium bei einer Temperatur von 2°C bis 25°C ins Labor gebracht werden, ansonsten die Probe bei 2°C bis 25°C zwischenlagern.
Material
Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge: Auch für Dünnschichtzytologie verwendbares Spezialmedium (Zellmaterial von Abstrichbesen/-bürste in die Flüssigkeit überführen),
für sonstige Fragestellungen: auch Spezialabstrichbesteck für Papilloma-Viren und CT/NG (hier den Abstrichtupfer im Medium belassen)
Normbereich
negativ
Methodik
Realtime-PCR
Akkreditierte Untersuchung
JaInformationen
Humane Papilloma Viren sind die Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufe, die zervikale intraepitheliale Neoplasie. Sie können außerdem u.a. Genital- und Hautwarzen sowie Tumore im Mund-Rachenraum verursachen. HPV sind kleine, nicht umhüllte Viren mit doppelsträngigem DNA-Genom. Es gibt mehr als 100 verschiedene HPV-Genotypen, von denen etwa 40 die Genitalschleimhaut des Menschen infizieren können. Die Übertragung findet meist durch Sexualkontakt statt, deswegen ist eine rechtzeitige Impfung zu empfehlen. Seit 2007 wird eine HPV-Impfung für Mädchen durchgeführt, die seit 2018 auch für Jungen im Alter von 14-19 Jahren von der STIKO empfohlen wird. Nur ein Teil der HPV-Genotypen wird mit hochgradiger zervikaler Dysplasie und Gebärmutterhalskrebs in Verbindung gebracht (Genotypen 16, 18, 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 56, 58, 59, 66 und 68). Diese werden als Genotypen mit erhöhtem Risiko oder „high risk-Genotypen“ bezeichnet. Generell ist der mehrmalige Nachweis desselben HPV-Genotyps bei einer Patientin prognostisch ungünstig. Genotypen mit geringem Risiko werden eher mit gutartigen niedergradigen intraepithelialen Läsionen oder Kondylomen (Feigwarzen) in Verbindung gebracht.
Der hier beschriebene Direktnachweis von high risk HPV weist folgende 14 Genotypen mit erhöhtem Risiko nach: 16, 18, 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 56, 58, 59, 66 und 68. Die Genotypen 16 und 18 werden hierbei typisiert, also im Ergebnis einzeln ausgewiesen. Zur Genotypisierung von diesem Test zwar erfasster, aber nicht einzeln ausgewiesener high risk Genotypen bieten wir für Privatpatienten und als IGeL-Leistung eine vollständige HPV-Genotypisierung an (siehe „HPV Genotypisierung (inklusive Nachweis von HPV low risk-Genotypen)“). Die HPV-Genotypisierung weist außerdem auch low risk HPV-Genotypen nach.
Zur Diagnose von HPV im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs stehen zwei grundsätzlich verschiedene Verfahren zur Verfügung. Beim sogenannten Pap-Abstrich werden die entnommen Zellen gefärbt und zytologische Veränderungen mikroskopisch beurteilt. Hierbei sind sowohl falsch-positive Befunde durch inflammatorische Veränderungen als auch falsch-negative Befunde durch die schwierige mikroskopische Interpretation möglich. Nicht eindeutige Befunde werden normalerweise durch Wiederholung des Pap-Abstrichs, Kolposkopie und Biopsie oder durch einen zusätzlichen HPV-Nachweis abgeklärt. Als Ergänzung zum Pap-Abstrich (und zu den invasiven Verfahren nach nicht eindeutigem Pap-Abstrich) steht der molekularbiologische Nachweis des Erregergenoms zur Verfügung. Hierbei wird ein Abstrich durchgeführt, das Erbmaterial des Virus aus dem Patientenmaterial extrahiert, ein Abschnitt der Virus-DNA über Polymerasekettenreaktion amplifiziert und direkt während der Realtime-PCR zur Identifizierung mit für die HPV-Genotypen spezifischen Sonden hybridisiert. Als Material wird bei Patientinnen bzw. Patienten üblicherweise ein Zervixabstrich bzw. anogenitaler Abstrich verwendet. Aus dem Spezialmedium für die Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge können gleichzeitig auch Präparate für eine Dünnschichtzytologie angefertigt werden.
Ab dem 01.01.2020 tritt der Beschluss zu einem neuen Vorsorgeprogramm für Gebärmutterhalskrebs in Kraft. Alle gesetzlich krankenversicherten Frauen ab dem Alter von 20 Jahren sind anspruchsberechtigt. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können wie bisher einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels Pap-Test wahrnehmen. Eine Neuheit ist, dass Frauen ab dem Alter von 35 Jahren zukünftig alle drei Jahre sowohl einen Pap-Abstrich als auch einen HPV-Test durchführen lassen können.
Informationsstand
13.01.2023