fetaler Rhesusfaktor D

Präanalytik

Einwilligungserklärung des Patienten einholen

Anforderungsschein und Einwilligungserklärung Molekulargenetik

Material

7,5 ml EDTA-Blut (separates Röhrchen)

Methodik

Realtime-PCR

Akkreditierte Untersuchung

Ja

Informationen

Durch die 1967 eingeführte Rhesus-Prophylaxe ist der schwere Morbus haemolyticus neonatorum durch Anti-D Antikörper selten geworden. Die pränatale Prophylaxe wurde bisher bei allen D-negativen Schwangeren unabhängig vom D-Status des Fetus durchgeführt. Bei D-negativen Feten ist diese Maßnahme überflüssig, was etwa 40% der Rhesusprophylaxen betrifft.

Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D haben ab Juli 2021 Anspruch, ihr Blut auf den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes untersuchen zu lassen, um gezielt eine gegebenenfalls erforderliche Rhesusprophylaxe zu erhalten.

Die medizinischen Voraussetzungen für die Untersuchung sind:

  • RhD-negative Schwangere mit Einlingsschwangerschaft
  • ab 12. SSW (SSW 11+0); optimal ab ca. SSW 20, da die Sensitivität des Tests mit zunehmender SSW steigt

Gemäß dem G-BA Beschluss im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien muss die verantwortliche ärztliche Person die Schwangere vor und nach Durchführung des Testes beraten und über die Möglichkeit der „gesteuerten Prophylaxe“ aufklären.

 

Informationsstand

06.01.2023

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