01.09.2019

Neue Labor-GOP für die HIV-Präexpositionsprophylaxe im EBM ab 1.09.2019

Mit der Einführung der medikamentösen HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte wird der EBM um sieben Gebührenordnungspositionen (GOP) für Laborleistungen erweitert. Die folgenden Leistungen fallen unter die Kennziffer 32006 EBM (Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung) und werden zunächst bis zum 30. September 2021 extrabudgetär vergütet. Die  PrEP darf von Vertragsärzten durchgeführt werden, die über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden Qualitäts­sicherungs­ver­ein­barung HIV/Aids verfügen.

 

GOP   

Untersuchung

Abrechenbarkeit

1930 Bestimmung des Kreatinins im Serum und/oder Plasma und Berechnung der eGFR im Rahmen einer PrEP zweimal im Behandlungsfall (1.Quartal)
1931 Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen im Rahmen einer PrEP einmal im Behandlungsfall (1.Quartal)
1932 Nachweis von HBs-Antigen und HBc-Antikörpern vor Beginn einer PrEP einmal im Krankheitsfall (4 Quartale)
1933 Nachweis von HBs-Antikörpern vor Beginn einer PrEP ohne dokumentierte Impfung gegen Hepatitis B einmal im Krankheitsfall (4 Quartale)
1934 Nachweis von HCV-Antikörpern vor Beginn einer PrEP oder während einer PrEP, hier nur bei seronegativen Anwendern zweimal im Krankheitsfall (4 Quartale)
1935 Nachweis von Treponemenantikörpern mittels TPHA/TPPA-Test (Lues-Suchreaktion) und/oder Immunoassay im Rahmen einer PrEP einmal im Behandlungsfall
1936 Nachweis von Neisseria gonorrhoeae und /oder Chlamydien aus einem/mehrere Materialien mittels NAT, ggf. gepoolt einmal im Behandlungsfall
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