01.09.2019
Neue Labor-GOP für die HIV-Präexpositionsprophylaxe im EBM ab 1.09.2019
Mit der Einführung der medikamentösen HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte wird der EBM um sieben Gebührenordnungspositionen (GOP) für Laborleistungen erweitert. Die folgenden Leistungen fallen unter die Kennziffer 32006 EBM (Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung) und werden zunächst bis zum 30. September 2021 extrabudgetär vergütet. Die PrEP darf von Vertragsärzten durchgeführt werden, die über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen.
GOP |
Untersuchung |
Abrechenbarkeit |
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1930 | Bestimmung des Kreatinins im Serum und/oder Plasma und Berechnung der eGFR im Rahmen einer PrEP | zweimal im Behandlungsfall (1.Quartal) |
1931 | Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen im Rahmen einer PrEP | einmal im Behandlungsfall (1.Quartal) |
1932 | Nachweis von HBs-Antigen und HBc-Antikörpern vor Beginn einer PrEP | einmal im Krankheitsfall (4 Quartale) |
1933 | Nachweis von HBs-Antikörpern vor Beginn einer PrEP ohne dokumentierte Impfung gegen Hepatitis B | einmal im Krankheitsfall (4 Quartale) |
1934 | Nachweis von HCV-Antikörpern vor Beginn einer PrEP oder während einer PrEP, hier nur bei seronegativen Anwendern | zweimal im Krankheitsfall (4 Quartale) |
1935 | Nachweis von Treponemenantikörpern mittels TPHA/TPPA-Test (Lues-Suchreaktion) und/oder Immunoassay im Rahmen einer PrEP | einmal im Behandlungsfall |
1936 | Nachweis von Neisseria gonorrhoeae und /oder Chlamydien aus einem/mehrere Materialien mittels NAT, ggf. gepoolt | einmal im Behandlungsfall |